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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 42/2019

Will­kür? FA darf GF-Gehalt nach­träg­lich monie­ren + GmbH/Vermögen: Geschäfts­füh­rer muss es pro­fes­sio­nell ver­wal­ten + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Hil­fe CO2 – was tun? + Unter­neh­mens-Trend: Die Schlich­tungs­stel­le wird zum MUSS + Digi­ta­les: Neue Lösun­gen für den Fuhr­park Steu­er­prü­fer: Was zu viel ist, ist zu viel + Pen­si­ons­zu­sa­ge: Klei­ne Män­gel gefähr­den steu­er­li­che Aner­ken­nung nicht + Büro­kra­tie: Bun­des­re­gie­rung kor­ri­giert die Hand­werks­ord­nung + Mit­ar­bei­ter: Gren­zen der Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Ver­mie­tung an den Lebens­part­ner steu­er­lich nicht anerkannt

 

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Volkelt-Briefe

Steuerprüfer: Was zu viel ist, ist zu viel

Mit­hin Auf­ga­be die­ses Infor­ma­ti­ons­diens­tes ist es, den Umgang von Behör­den mit Unter­neh­men trans­pa­rent zu machen. Z. B. das Vor­ge­hen ein­zel­ner Finanz­äm­ter im Besteue­rungs- bzw. Prüf­ver­fah­ren öffent­lich zu machen und so – neben dem Ein­spruchs- und Finanz­ge­richts­ver­fah­ren – zusätz­lich eine Öffent­lich­keit her­zu­stel­len, um mög­li­chen Miss­brauch oder Kom­pe­tenz­über­schrei­tun­gen ein­zel­ner Behör­den­ver­tre­ter offen zu legen.

Bei­spiel: .…