Als Geschäftsführer einer GmbH mit einem komplexeren Internet-Auftritt (Shop-Funktion, Verweise auf andere Internet-Seiten) müssen Sie ein Urteil des LG Hamburg zur Kenntnis nehmen und ggf. Maßnahmen ergreifen. Danach gilt: …
Als Geschäftsführer einer GmbH mit einem komplexeren Internet-Auftritt (Shop-Funktion, Verweise auf andere Internet-Seiten) müssen Sie ein Urteil des LG Hamburg zur Kenntnis nehmen und ggf. Maßnahmen ergreifen. Danach gilt: …