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Volkelt-Briefe

GmbH im Internet: Sie haften für Urheberrechtsverletzungen

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH mit einem kom­ple­xe­ren Inter­net-Auf­tritt (Shop-Funk­ti­on, Ver­wei­se auf ande­re Inter­net-Sei­ten) müs­sen Sie ein Urteil des LG Ham­burg zur Kennt­nis neh­men und ggf. Maß­nah­men ergrei­fen. Danach gilt: …