Wirbt ein Unternehmen damit, vor Ort an einem bestimmten Standort tätig und präsent zu sein, dann genügt es nicht, wenn das Unternehmen lediglich ein Mini-Lager unterhält und einen Briefkasten mit Firmenschild anbringt (OLG Celle, Urteil vom 7.7.2015, 13 W 35/15). …