Kehrseite des Enthüllungs-Journalismus über Briefkastenfirmen, Steuerbetrug und Schwarzgeld in Panama: Auch so mancher Journalist hierzulande dürfte sich in seiner unternehmenskritischen Haltung bestärkt fühlen. Was tun gegen eine schlechte Presse? Selbstverständlich darf die Presse auch über Ihre GmbH berichten. Zum Beispiel über alle Fakten aus dem (öffentlichen) Unternehmensregister oder aus Geschäftsberichten zitieren, die Sie der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Solange die Grundsätze des Presserechts bzw. der ordentlichen Presseberichterstattung eingehalten sind, können Sie darauf auch keinen wirklichen Einfluss nehmen. …