Mehreinnahmen von 1 Mrd. EUR pro Jahr verspricht sich die Bundesregierung aus der Anhebung der Lkw-Maut zum 1.1.2019. Ausnahmen: Die neuen Gewichtsklassen bringen Erleichterungen für Fahrzeuge zwischen 7,5 und 18 Tonnen – also typischerweise für kleinere Gewerbebetriebe. Mit Erdgas betriebene Lkw sind bis 2020 von der Maut befreit. Das gilt auch für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Elektro-Lkw sind von der Gebühr befreit (Bundesrat, Beschluss vom 23.11.2018).