Wenn Sie als Geschäftsführer Ihrer GmbH gegen wettbewerbsrechtliche Regeln verstoßen, haben Sie keine Chance, sich mit Verweis auf die beschränkte Haftung der GmbH aus der Verantwortung zu ziehen (KG Berlin, Urteil vom 13.11.2012, 5 U 30/12). Der Geschäftsführer einer Vertriebs-GmbH …