Stimmrechtsvereinbarungen in der GmbH sind üblich und verbreitet, z. B. wenn sich der Senior-Gesellschafter-Geschäftsführer ein Sonderstimmrecht vorbehält oder wenn einem Gesellschafter bestimmte Vetorechte eingeräumt werden. Hierzu gibt es eindeutige rechtliche Vorgaben (§ 45 GmbH-Gesetz) und zahlreiche Rechtsprechung, die Sie im Einzelfall beachten müssen und die in der Praxis keine wirklichen Probleme machen. Schwieriger sind sog. Stimmrechtsausschlüsse. …