auf den 174 Seiten Koalitionspapier taucht nicht einmal die „GmbH” auf. Was nicht heißt, es bestünde kein Handlungsbedarf. Verwiesen sei auf offene Rechtsfragen zur Gesellschafterliste, die Möglichkeit einer beurkundungsfreien Übertragung von GmbH-Anteilen oder Probleme bei der Beschlussfeststellung. In Sachen GmbH-Gesellschaftsrecht ist also in den nächsten 4 Jahren nicht mit Änderungen zu rechnen.
Auch in Sachen …