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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer muss Steuererklärungen eigenhändig prüfen

In den nächs­ten Wochen ist für vie­le GmbH-Geschäfts­füh­rer wie­der tro­cke­ne Schreib­tisch­ar­beit ange­sagt – der Steu­er­be­ra­ter wird die Steu­er­klä­run­gen für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr anfer­ti­gen und Ihnen zur Unter­schrift vor­le­gen. Für vie­le Kol­le­gen ist das eine rei­ne Rou­ti­ne­an­ge­le­gen­heit. Sie ver­las­sen sich blind auf Ihren Steu­er­be­ra­ter. Das ist zwar ver­ständ­lich, kann aber …