Geben Sie Ihrer GmbH einen Kredit und gerät die GmbH in eine wirtschaftliche Krise, ist das riskant. Ist das Darlehen mit dem Beginn der Krise noch eingebucht, können Sie den Verlust nicht einmal steuerlich verrechnen. Das Finanzamt bewertet das Darlehen dann zu Anschaffungskosten und die werden hier mit 0 EUR angesetzt. Beliebter Trick: Der Gesellschafter zahlt eine ausstehende Einlage ein und zahlt damit sein Darlehen zurück.