Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen” vorgelegt. Nicht rechtswidrig ist danach die Offenlegung und Nutzung von Geschäftsgeheimnissen, wenn die Handlung der Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit oder der Aufdeckung von Fehlverhalten und rechtswidrigen Handlungen dient (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943).