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Volkelt-Briefe

Lohnsteuer: 44-€-Freigrenze gilt nicht für Zukunftssicherungsleistungen

Ab 1.1.2013 wird das FA die Anwen­dung der 44 € – Frei­gren­ze für Sach­be­zü­ge (§ 8 Abs. 2 EStG) für Zukunfts­si­che­rungs­leis­tun­gen nicht mehr zulas­sen. Sol­che Zah­lun­gen (z. B. als Zuschuss­zah­lung zur pri­va­ten Pfle­ge­ver­si­che­rung oder als Bei­trag zu einer Krankentagegeldversicherung) …