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Volkelt-Briefe

Aktualisierungs-Bedarf: Geschäftsführer müssen länger arbeiten

Seit Jah­res­be­ginn müs­sen alle Beschäf­tig­ten über das 65. Lebens­jahr hin­aus arbei­ten. Die­se Ver­län­ge­rung der Lebens­ar­beits­zei­ten hat Aus­wir­kun­gen auf die Alters­ver­sor­gung von GmbH-Geschäfts­füh­rern. Für die Pen­si­ons­zu­sa­ge des GmbH-Geschäfts­füh­rers galt bis­lang: Die Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen wur­den steu­er­lich nur dann als Gewinn min­dern­der Bilanz­pos­ten aner­kannt, wenn die Pen­si­ons­zu­sa­ge zumin­dest auf das 60. Lebens­jahr und spä­ter abge­schlossen wird, eine Erdie­nenszeit von min­des­tens 10 Jah­ren vor­ge­se­hen ist und der Anspruch auf Alters­be­zü­ge auf maxi­mal 75% der zuletzt bezo­ge­nen Fest­be­zü­ge begrenzt war (vgl. Nr. 46/2016). Ab sofort besteht Hand­lungs­be­darf, wenn die steu­er­li­che Aner­ken­nung der Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen nicht gefähr­det wer­den soll (vgl. dazu BMF-Schrei­ben vom 9.12.2016, IV C 6 – S 2176/07/10004). Im Ein­zel­fall müs­sen Sie die fol­gen­den Vor­ga­ben berücksichtigen: …