Ein VW-Händler muss den 2015 gekauften VW Tiguan Sport Motion trotz Nachrüstung zurücknehmen bzw. ein fehlerfreies Neufahrzeug liefern. Dazu das Gericht: „Der Durchschnittskäufer kann bei einem Autokauf erwarten, dass das von ihm erworbene Fahrzeug die Abgaswerte einhält, und zwar nicht nur durch eine beigefügte Software für den Prüfstand. Er kann erwarten, dass alle laufenden Prozesse auf dem Prüfstand auch im normalen Fahrbetrieb aktiv bleiben und der Prüfstand somit die reale Fahrsituation nachbildet. Dass, wie die Beklagte vorbringt, der Abgasausstoß zwischen Prüfstand und Straßenbetrieb auf natürliche Weise variieren, ist dabei bekannt aber insoweit unerheblich” (LG Hamburg, Urteil v. 7.3.2018, 329 O 105/17).
Im Grundsatz macht das LG Hamburg hier nachdrücklich deutlich, dass der Kunde Anspruch auf einen mangelfreien Neuwagen hat. Allerdings müssen Sie zunächst davon ausgehen, dass der Händler Revision einlegen wird und ein verbindliches Urteil erst danach stehen wird. Das wird spannend. Bestätigt der BGH letztinstanzlich diese Rechtslage, sind die Karten neu gemischt – und Ihre Chancen auf Nachlieferung eines Neuwagens stehen auf „gut”. Wir halten Sie auf dem Laufenden.