Die von den Finanzbehörden (BMF-Schreiben vom 16.12.2005 – IV B 2 – S 2176 – 106/05) zugrunde gelegten statistischen Werte zur Berechnung der angemessenen Höhe der Pensionsrückstellungen werden ab sofort angepasst. In den sog. Heubeckschen Versicherungstafeln mit Datum vom 20.7.2018 wurden die neuesten statistischen Erhebungen der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes eingearbeitet (RT 2018 G). In der Steuerbilanz wird je nach Zusammensetzung des Bestandes eine Zuführung zur Pensionsrückstellung zwischen 0,8 % und 1,5 % erwartet. Nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ist der Einmaleffekt mit 1,5 % bis 2,5 % deutlich höher (Quelle: PM Heubeck).