Mit der 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform wird es für natürliche Personen (Gesellschafter und Existenzgründer) noch bessere Möglichkeiten für einen Neuanfang geben. Dazu wird die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von jetzt 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt. Diese Möglichkeit besteht, wenn …
Schlagwort: Restschuldbefreiung
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Volkelt-Brief 35/2012
Themen heute: Achtung: So erkennen Sie, wenn mit einer „GmbH” Betrug gemacht wird + Überschuldungs-Status: Nehmen Sie den Steuerberater mit ins Boot + Neues Insolvenzrecht nimmt Formen an + Geschäftsführer-Firmenwagen: Finanzamt darf Firmenwagen-Missbrauch nicht einfach per „Anscheinsbeweis“ unterstellen + Die neuen (kostenfreien) Beratungs-Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums + Nur wenige Mini-GmbHs (UG) geben auf + Internet: Mitarbeiter-Fotos dürfen nur mit dessen Zustimmung auf die Homepage + BISS …