In GmbHs mit mehreren Geschäftsführern werden Ressorts eingerichtet. Entweder nach BWL-Vorgabe in ein kaufmännisches und ein technisches Ressort (oder: Vertrieb, Marketing, Produktion usw.). Effektiver in kleineren Firmen ist es, die Ressorts nach den tatsächlichen Abläufen im Unternehmen und nach der Qualifikation des Geschäftsführers auszurichten. Wie Ressorts gebildet werden, dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.
Schlagwort: Ressortverantwortung
Steht im Gesellschaftsvertrag der GmbH „Gesamtvertretung“, müssen Sie als Geschäftsführer sich nicht in jedem Fall
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