Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH/UG sind Sie kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung. Noch! Nicht immer ist das ein Segen. Z. B., wenn Sie seit Jahren als Angestellter Rentenansprüche erworben haben und diese nach Mehrheits-Beteiligung an der GmbH (Management-Buy-Out) weiter aufstocken wollen. Immerhin besteht dann die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft. Varianten gibt es viele und noch gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Die demographische Vorschau auf die Rentenkasse lässt hier nicht Gutes ahnen. Sogar Rentenexperten der CDU (hier: Peter Weiß) machen sich stark für eine Versicherungspflicht für alle. Noch klingt das nach den Selbständigen und Beamten. Der Status von Geschäftsführern hat es noch nicht in öffentliche Diskussion geschafft – das wird auch noch kommen. Für Geschäftsführer wird das teuer. …