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Volkelt-Briefe

Pflichtversicherte Senior-Geschäftsführer: Rentenbesteuerung wird überprüft

Unter­des­sen haben renom­mier­te Ren­ten-Mathe­ma­ti­ker in Rechen­bei­spie­len belegt, dass das der­zei­ti­ge Sys­tem der Ren­ten­be­steue­rung zu einer – unzu­läs­si­gen – Dop­pel­be­steue­rung von Rent­nern führt. Das betrifft auch alle (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer, die Bei­trä­ge zur Ren­ten­ver­si­che­rung abge­führt haben und jetzt Tei­le ihrer Ren­te ver­steu­ern müs­sen. Auch die Geschäfts­füh­rer, die frei­wil­lig auf Antrag Bei­trä­ge zur Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung gezahlt haben und jetzt Ren­te bezie­hen, die sie antei­lig ver­steu­ern müssen.

Dazu sind unter­des­sen eini­ge Ver­fah­ren vor den  Finanz­ge­rich­ten (BFH, FG BW und FG Saar­land) anhän­gig. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die­se Ver­fah­ren erst vor den Bun­des­fi­nanz­hof abschlie­ßend ent­schie­den wer­den. Das kann also dau­ern. Den­noch: In der Pra­xis soll­ten betrof­fe­nen Geschäfts­füh­rer im Ruhe­stand und mit Ren­ten­be­zug dafür sor­gen, dass die Steu­er­be­schei­de mit Ren­ten­an­teil nicht rechts­kräf­tig wer­den (Ein­spruch, Ruhen des Ver­fah­rens). Ver­wei­sen Sie dazu auf das Ver­fah­ren vor dem BFH, Akten­zei­chen: X 33/19.

Zum kon­kre­ten Vorgehen:

  • Ver­an­las­sen Sie Ihren Steu­er­be­ra­ter, Ein­spruch gegen die Steu­er­be­schei­de ein­zu­le­gen, in denen Ren­te ein­be­zo­gen und ver­steu­ert wurde.
  • Bean­tra­gen Sie Ruhen des Ver­fah­rens bis zur abschlie­ßen­den Ent­schei­dung – durch den BFH oder das Bundesverfassungsgerichts.

AKTUELL: Unter­des­sen hat der Vol­ker Pfirr­mann, Spre­cher des BFH, erklärt, dass der BFH wahr­schein­lich noch in 2020 in der Sache ent­schei­den wird (SZ vom 10.7.2020). Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.