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Volkelt-Briefe

Krach in der Familien-GmbH: Wer darf den Geschäftsführer bestimmen?

wenn sich die Eigen­tü­mer einer Fami­li­en-GmbH Spin­ne sind, kön­nen sie das so lösen: Jeder Fami­li­en­stamm hat das Recht, einen Geschäfts­füh­rer zu bestim­men. Am bes­ten sind das Fremd-Geschäfts­füh­rer – damit es erst gar nicht zu Kon­flik­ten zwi­schen den (ver­fein­de­ten) Fami­li­en­stäm­men kom­men kann. So weit so gut. In der Pra­xis funk­tio­niert das bis­wei­len her­vor­ra­gend. Das Unter­neh­men gedeiht und die Fami­li­en-Mit­glie­der kön­nen sich aus dem Wege gehen. Even­tu­ell schafft die nächs­te Gene­ra­ti­on einen Neu­an­fang und ein har­mo­ni­sche­res Familienleben.

Jeden­falls solange …