Stellt Ihnen eine Briefkastenfirma einen Rechnungsbetrag inkl. Vorsteuer in Rechnung und wird diese vom Finanzamt nicht anerkannt, ist die Vorsteuer nicht verloren. Laut Finanzgericht ist ein Vorsteuerabzug aber möglich (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.4.2016, 1 K 1148/14). …