Wenn die Gesellschafter Einfluss auf die Personalpolitik nehmen wollen und z. B. auf die Einstellung von Familien-Mitgliedern drängen, führt das zu Konflikten mit der Geschäftsführung. Wer hat das Sagen in Sachen Personal? Es gilt: „Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag ist die Dienstaufsicht und das Weisungsrecht über die Arbeitnehmer der GmbH jedoch Sache der laufenden Geschäftsführung und nicht der Gesellschafterversammlung“ (BSG, Beschluss vom 17.5.2001, B 12 KR 34/00 R). Einstellung, Auswahl und Anleitung der Mitarbeiter gehört zu den Organisationspflichten des Geschäftsführers. Er muss dafür sorgen, dass Mitarbeiter eingestellt werden, die ausreichend qualifiziert sind und in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erledigen. …
Schlagwort: Qualifizierung
Kündigt ein Mitarbeiter, obwohl Sie ihm laut Vertrag ein Duales Studium bei Lohnfortzahlung finanzieren, muss er nicht nur die Ausbildungskosten sondern auch einen Teil des Lohnes zurückzahlen. Voraussetzung: Sie haben das so vertraglich vereinbart. Eine solche Klausel ist wirksam (ArbG Gießen, Urteil vom 3.2.2015, 9 Ca 180/14) …