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Volkelt-Briefe

GmbH-Größenklassen: Was tun, wenn die Prüfungspflicht entfällt?

Die neu­en GmbH-Grö­ßen­klas­sen sind beschlos­se­ne Sache (vgl. Nr. 4/2015). Auf­pas­sen müs­sen Sie jetzt als Geschäfts­füh­rer einer GmbH, die auf­grund der neu­en Grö­ßen­klas­sen-Kri­te­ri­en nicht mehr mit­tel­groß ist son­dern klein wird. Fol­ge: