Kategorien
Volkelt-Briefe

Betriebsausgaben: Oldies gehören zu IHRER privaten Lebensführung

Ob Auto-Fan, Anti­qui­tä­ten-Lieb­ha­ber oder Kunst-Samm­ler: Vie­le Gesell­schaf­ter-Ge­­schäfts­­­füh­rer lieb­äu­geln damit, ent­spre­chen­de Lieb­ha­ber-Stü­cke über die GmbH zu erwer­ben. Gelingt es, die Kos­ten als Betriebs­aus­ga­ben anzu­set­zen, erfolgt der Erwerb aus unver­steu­er­tem Geld. Die­se Begüns­ti­gung bleibt auch dann erhal­ten, wenn der ent­spre­chen­de Gegen­stand nach der Abschrei­bung güns­tig ins Pri­vat­ver­mö­gen über­nom­men wird. In der Regel macht das auch kei­ne Pro­ble­me mit dem Finanz­amt, wenn es um ange­mes­se­ne Wert­ge­gen­stän­de geht, z. B. die Aus­stat­tung des Chef-Büros mit einem reprä­sen­ta­ti­ven Gemäl­de eines regio­na­len Künstlers. …