Bevor Sie neue Gesellschafter (Erben, Investoren) in die GmbH aufnehmen, sollte das immer auch ein Grund sein, den Gesellschaftsvertrag zu überprüfen. Stimmen die Regelungen noch für die neue Konstellation? Können Sie Ihre Stellung noch vor Aufnahme der neuen Gesellschafter zu Ihren Gunsten verändern? Das macht immer dann Sinn, wenn es Ihnen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der GmbH noch möglich ist, Änderungen des Gesellschaftsvertrags zu beschließen, eventuell auch zusammen mit den anderen Gesellschaftern – sofern die Interessenlage identisch ist.
Die Rechtslage: …