Nicht nur nach dem Transparenz-Gesetz NRW müssen immer mehr Vorstände und Geschäftsführer kommunaler Unternehmen ihre Gehälter offen legen. Auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Vorschriften. Ausnahme: Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Unterdessen haben die meisten Kommunen reagiert und neue Verträge mit den Geschäftsführern/Vorständen abgeschlossen oder nur mit einer entsprechenden Veröffentlichungsklausel verlängert (vgl. Nr. 41/2015). …