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Volkelt-Briefe

Pflicht-Rente: Auch Geschäftsführer stehen zur Disposition

Als beherr­schen­der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH/UG sind Sie kein Pflicht­mit­glied in der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung. Noch! Nicht immer ist das ein Segen. Z. B., wenn Sie seit Jah­ren als Ange­stell­ter Ren­ten­an­sprü­che erwor­ben haben und die­se nach Mehr­heits-Betei­li­gung an der GmbH (Manage­ment-Buy-Out) wei­ter auf­sto­cken wol­len. Immer­hin besteht dann die Mög­lich­keit einer frei­wil­li­gen Mit­glied­schaft. Vari­an­ten gibt es vie­le und noch gibt es Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten. Die demo­gra­phi­sche Vor­schau auf die Ren­ten­kas­se lässt hier nicht Gutes ahnen. Sogar Ren­ten­ex­per­ten der CDU (hier: Peter Weiß) machen sich stark für eine Versicherungs­pflicht für alle. Noch klingt das nach den Selb­stän­di­gen und Beam­ten. Der Sta­tus von Geschäfts­füh­rern hat es noch nicht in öffent­li­che Dis­kus­si­on geschafft – das wird auch noch kom­men. Für Geschäfts­füh­rer wird das teuer. …