Stellt ein Unternehmen während der gesetzlich vorgeschriebenen 5‑jährigen Mindest-Laufzeit (gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG) eines Gewinnabführungsvertrages das Wirtschaftsjahr so um, dass die Laufzeit tatsächlich auf 4 ½ Jahre verkürzt wird, ist das Finanzamt nicht berechtigt, …