Neben den allgemeinen Vorgaben (vgl. Nr. 28/2016 ff.) für alle Mitarbeiter des Unternehmens, ist es empfehlenswert, besondere Leitlinien für die einzelnen betrieblichen Bereiche vorzugeben. Verweisen Sie auf die speziellen gesetzlichen Vorschriften, die dort im Arbeitsprozess beachtet werden müssen. Das betrifft auch die Bereiche Personal/Personalentwicklung/HR. Da es hier um die Vertragsgestaltung und um die sensible Schnittstelle „Mensch“ geht, ist es wichtig, keine Angriffsflächen zu bieten. In der Praxis des kleineren Unternehmens genügen 4 Regelungspunkte: …