Bereits nach einem Jahr zeigt die MONITOR-Sendung zur Transparenz der Geschäftsführer-Gehälter in kommunalen GmbHs Wirkung. In der Zwischenzeit haben zahlreiche Kommunen ihre Satzungen so geändert, dass die an die Geschäftsführer der kommunalen GmbHs gezahlten Gehälter offen gelegt werden müssen. Damit bleibt jetzt für viele Kommunen nur noch das Problem, wie sie diese Transparenz in den laufenden Geschäftsführer-Verträgen umsetzen können (vgl. zuletzt Nr. 49/2014). Derzeit von fast allen Kommunen praktizierte Lösung: …
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Geschäftsführer-Kollegen, die gestern Abend die ARD-Sendung MONITOR verfolgt haben, haben doch etwas gestaunt. Mir ist es – ehrlich gesagt – auch nicht anders gegangen. Dass die Unterschiede in der Vergütung der Geschäftsführer und Vorstände so unterschiedlich sind, ist doch verwunderlich. Interessant: Die Monitor-Redaktion hat sich die Mühe gemacht, einen deutschlandweiten Vergütungs-Atlas zu erarbeiten. Der zwar einige Lücken hat – aber dennoch eine deutlich Sprache spricht.
Besonders ärgerlich: Alle Gesellschafter-Geschäftsführer müssen ihr Gehalt dem Finanzamt gegenüber im Branchenvergleich rechtfertigen. Für Kommunale GmbHs gilt das anscheinend nicht. Zweierlei Maß. Wenn eine kommunale GmbH mehr Gewinn als notwendig an den Geschäftsführer zahlt, bleibt das folgenlos. Dazu: Erst einmal vielen Dank an die Monitor-Redaktion – für die aufwendige Recherche. Und die Transparenz, die damit geschaffen wird. Für alle anderen Geschäftsführer, insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer, ist das sicherlich ein neues und sehr gutes Argument, wenn es vor dem Finanzgericht darum geht, über die Angemessenheit des Geschäftsführer-Gehalts zu streiten. Wir sind gespannt, wie die Finanzrichter diese Zahlen werten werden.
Zum Vergleich: So beurteilen die Finanzbehörden die Angemessenheit der Gehälter von Gesellschafter-Geschäftsführern > Hier anklicken
Zusatz-Infos: Kienbaum Studie zur Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern in öffentlichen Unternehmen > Hier anklicken