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Volkelt-Briefe

Konflikte vorprogrammiert: mitarbeitende Gesellschafter

Üblich und u. U. aus steu­er­li­chen Grün­den inter­es­sant ist es, einen GmbH-Gesell­schaf­ter als Arbeit­neh­mer in der eige­nen GmbH zu beschäf­ti­gen. In der Pra­xis kommt es dabei oft zu Pro­ble­men zwi­schen dem amtie­re­den Geschäfts­füh­rer und dem Gesell­schaf­ter. Bei­spie­le aus der Praxis:

 Der als Arbeit­neh­mer täti­ge Gesell­schaf­ter nimmt außer­halb der Gesellschafter¬versammlung Ein­fluss auf die Geschäftsführung.

 der Gesell­schaf­ter trägt sein Insi­der­wis­sen als Gesell­schaf­ter in die GmbH und

unter­gräbt damit Geschäftsführungs-Entscheidungen.

 der Gesell­schaf­ter geht davon aus, dass sei­ne Arbeit­neh­mer­rol­le mit ande­ren Maß­stä­ben zu beur­tei­len ist, als die der übri­gen Arbeitnehmer.

 der Gesell­schaf­ter nutzt sei­ne Arbeit­neh­mer-Posi­ti­on dazu, die Mit-Gesell­schaf­ter über GmbH-inter­ne Ab-läu­fe zu unter­rich­ten, die auf Gesell­schaf­ter-Ebe­ne eigent­lich nicht rele­vant sind.

Beson­ders schwie­rig ist die Situa­ti­on des Geschäftsführers, …