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Volkelt-Briefe

Bürokratie: Zoll meldet immer mehr Mindestlohn-Verstöße

Die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) über­prüf­te im Jahr 2018 mehr als 53.000 Arbeit­ge­ber und lei­te­te rund 111.000 Straf­ver­fah­ren ein, in über 108.000 Straf­ver­fah­ren wur­den Stra­fen ver­hängt. Allein in 2018 wur­den auf­grund von Ermitt­lun­gen der Finanz­kon­trol­le ins­ge­samt Frei­heits­stra­fen von über 1.700 Jah­ren ver­hängt. Die Anzahl der ein­ge­lei­te­ten Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen der Nicht­ge­wäh­rung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns nach dem Min­dest­lohn­ge­setz stieg auf 2.744 Ver­fah­ren (2017: 2.522; 2016: 1.651; 2015: 705)  (Quel­le: Zoll Jah­res­sta­tis­tik 2018).

Die „Erfolgs­bi­lanz” der FKS ist auch dar­auf zurück­zu­füh­ren, dass bereits im ver­gan­ge­nen Jahr zusätz­li­ches Per­so­nal ein­ge­stellt wur­de und mehr Vor-Ort-Prü­fun­gen durch­ge­führt wur­den. Die meis­ten Bean­stan­dun­gen gibt es bei der Doku­men­ta­ti­on der Arbeitszeiten.