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Volkelt-Briefe

GF einer Berater-Gesellschaft hat keinen Kündigungsschutz

Ist der zum Geschäfts­füh­rer bestell­te – aber nicht ins Han­dels­re­gis­ter als sol­cher ein­ge­tra­ge­ner – nicht wei­sungs­ge­bun­den tätig (Monats­ver­dienst: 91.000 EUR) und wird der vor­ma­li­ge Anstel­lungs­ver­trag mit der Bestel­lung aus­drück­lich been­det, ist der Geschäfts­füh­rer nicht als Arbeit­neh­mer ein­zu­stu­fen. Für ihn gel­ten die Vor­schrif­ten des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes nicht (LAG Köln, Urteil v. 18.1.2018, 7 Sa 292/17).