GmbHs bzw. Geschäftsführer-Kollegen, die sich in Sachen Dieselgate an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt haben, müssen sich noch bis zum 30.9.2019 gedulden. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat diesen Termin für die erste mündliche Verhandlung jetzt festgelegt. Registrierte Kläger können noch bis zu diesem Termin entscheiden, ob sie weiterhin bei der Musterklage gegen VW dabei sein wollen oder nicht. Für weiterhin am Verfahren Beteiligte wird das anschließende Urteil automatisch gelten. Betroffene können sich noch bis zum Tag der mündlichen Verhandlung zum Verfahren anmelden und zwar unter > https://www.musterfeststellungsklagen.de .