Bei Gütern und Leistungen, die für die Zukunft erbracht werden (Investitionsgüter, Auftragsproduktion auf Termin usw.) ist es hilfreich, steigende Preise auf den Beschaffungsmärkten mit einer Wertsicherungsklausel im Vertrag abzufedern. Das ist allerdings nur in gewissen Grenzen möglich. Die rechtlichen Voraussetzungen dazu …