Verlässt sich Ihr Anwalt im Kündigungsprozess ungeprüft auf Ihre Angaben zum Zugang der Kündigung, handelt er „pflichtwidrig”. Es gehört zu seinen Aufgaben, diese Angaben zu überprüfen. Versäumt der Anwalt deswegen z. B. eine Klagefrist, haftet er für einen dadurch entstandenen Schaden. Im Urteilsfall hatte sich der Anwalt ohne weitere Nachfragen auf Angaben des Mandanten über den Zeitpunkt des Zugangs eines datierten und mit der Aufschrift „per Boten” versehenen Kündigungsschreibens verlassen, ohne weitere Nachprüfungen anzustellen (BGH, Urteil v. 14.2.2019, IX ZR 181/17).