Im ersten Halbjahr 2018 hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ca. 390.000 Anfragen zu privaten Konten erhalten. In der Regel erteilt die Behörde den anfragenden Institutionen (Gerichtsvollzieher, Finanzämter, Sozialbehörden) die gewünschte Auskunft, welche Konten von der jeweils angefragten Person geführt werden. Das entspricht wiederum einer Steigerung im zweistelligen Bereich gegenüber dem Vorjahr. Auskünfte über den Kontostand und Kontobewegungen werden nicht erteilt.