Üblich und u. U. aus steuerlichen Gründen interessant ist es, einen GmbH-Gesellschafter als Arbeitnehmer in der eigenen GmbH zu beschäftigen. Dazu muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. In der Praxis kommt es dabei oft zu Problemen zwischen dem amtierenden Geschäftsführer und dem Gesellschafter. Beispiele aus der Praxis: …