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Volkelt-Briefe

Kartellrecht: Unternehmen profitieren von der Wurstlücke

Über­ra­schen­de Wen­dung im Fall Tön­nies gegen das Bun­des­kar­tell­amt: Unter­des­sen haben die Kar­tell­be­hör­den das Ver­fah­ren gegen die Unter­neh­men der Tön­nies-Grup­pe ein­ge­stellt (vgl. Nr. 27/2015). Immer­hin ging es hier um Buß­gel­der um ins­ge­samt 128 Mio. EUR. Hin­ter­grund: Wäh­rend des Kar­tell­ver­fah­rens hat­te die Tön­nies-Grup­pe die Akti­vi­tä­ten der beschul­dig­ten Toch­ter­ge­sell­schaf­ten Bök­lun­der Plum­ro­se GmbH und der Köne­cke Fleisch­wa­ren­fa­brik auf ande­re Gesell­schaf­ten inner­halb der Unter­neh­mens­grup­pe über­tra­gen und die bei­den Fir­men gelöscht.

Fol­ge: