GF-Fehler: Abberufung, Kündigung, Hausverbot – was tun? + Geschäftsführungs-Strategie: Was tun, wenn der Mit-Gesellschafter das neue Geschäftsmodell blockiert? + Geschäftsführer-Perspektive: Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr will … + Neue BMF-Vorgaben: Das Zeitwertkonto für den GmbH-Geschäftsführer + Geschäftsführer/Firmenwagen: 1 % – Versteuerung für jedes Fahrzeug + Mitarbeiter/Lohnkosten: Mehr Leistungen beim Kurzarbeitergeld + Fuhrpark/Kosten: Autobahn-Maut ist nicht vom Tisch + Transparenz-Diskussion: Mitarbeiter brauchen keine Lohnauskünfte + Abschaffung des Soli: Nicht für GmbH und UG
Schlagwort: Kapitalgesellschaften
Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung/Reduzierung des Solidaritätszuschlags auf den Weg gebracht und den betroffenen Ministerien und Institutionen zur Prüfung vorgelegt. Auffällig: Im Entwurf ist lediglich die Rede davon, dass Lohn- und Einkommensteuer-Zahler entlastet werden. Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen werden bisher in keiner öffentlichen Stellungnahme des Ministeriums genannt. Es ist also davon auszugehen, dass Kapitalgesellschaften nach dem vorliegenden Vorschlag weiterhin Solidaritätszuschlag zahlen müssen. U. E. wird die CDU/CSU das so nicht mittragen. Es ist also zu befürchten, dass die Initiative des BMF ins Leere läuft und sich die Abschaffung des Solidaritätszuschlags noch bis 2020/21 verzögern wird.