Die Möglichkeit, Arbeitzeiten zu „sammeln“, dafür ein Arbeitszeitkonto zu bilden und einen damit verbundenen Lohnsteuer-Aufschub zu erreichen, steht nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch dem Geschäftsführer einer GmbH zu. Das ergibt sich so aus zahlreichen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Sache. Allerdings nicht allen Geschäftsführern (vgl. dazu zuletzt Nr. 44/2016).
ACHTUNG: …