Kategorien
Volkelt-Briefe

Neue BMF-Vorgaben: Das Zeitwertkonto für den GmbH-Geschäftsführer

Die Mög­lich­keit, Arbeit­zei­ten zu „sam­meln“, dafür ein Arbeits­zeit­kon­to zu bil­den und einen damit ver­bun­de­nen Lohn­steu­er-Auf­schub zu errei­chen, steht nicht nur Arbeit­neh­mern, son­dern auch dem Geschäfts­füh­rer einer GmbH zu. Das ergibt sich so aus zahl­rei­chen Urtei­len des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH) in der Sache. Aller­dings nicht allen Geschäfts­füh­rern (vgl. dazu zuletzt Nr. 44/2016).

ACHTUNG: