An dieser Stelle hatten wir bereits auf die Pläne des BMF zur lückenlosen Erfassung von Bargeldzahlungen durch elektronische Kassensysteme hingewiesen (vgl. Nr. 11 + 6/2016). Jetzt gibt es konkrete Beschlüsse zur Umsetzung. Die Maßnahmen im Einzelnen: …
Schlagwort: IV A 4 – S 0316/08/10004-07
Volkelt-Brief 06/2016
Geschäftsführer-Haftung: Die „Kleinen” hängen – der Freispruch für die Daimler-Benz AG ? + Firmenwagen: Auch das Finanzamt muss Beweise bringen + Flüchtlinge: Ab wann dürfen Sie wen einstellen? + Bargeld: GmbHs mit Bargeschäft müssen Kassensoftware updaten + GmbH-Zuschuss: Ihr Berater kann für Ihre GmbH bürgen – und den Verlust absetzen + Internet-Marketing: Amazon-Weiterempfehlungsfunktion taugt nicht für Werbezwecke + Gläsern: Kein Tabu für Geschäftsführer-Gehälter in kommunalen GmbHs + BISS …
GmbHs, die Bargeschäfte mit Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion oder mit Taxametern abrechnen, müssen die verwendete Software/Hardware spätestens bis zum 31.12.2016 an die neuen Vorschriften zur Aufbewahrung digitaler Daten anpassen (BMF-Schreiben vom 26.11.2010, IV A 4 – S 0316/08/10004–07). Dann läuft die bislang zugestandene Übergangsfrist aus. Damit ist die Schonzeit für die alten Kassensysteme, die bauartbedingt die vom Finanzamt geforderten Pflichtaufzeichnungen nicht ermöglichen, abgelaufen. …