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Volkelt-Briefe

Der Schlecker-Prozess: Was SIE als Geschäftsführer dazu wissen müssen

Als Geschäfts­füh­rer haf­ten Sie für alle Zah­lun­gen der GmbH per­sön­lich, die Sie 3 Wochen nach Bestehen der Insol­venz­an­trags­pflicht ver­an­las­sen. So steht es im Gesetz und so prak­ti­zie­ren es die Insol­venz­ver­wal­tun­gen in unzäh­li­gen Ver­fah­ren gegen die Geschäfts­füh­rer von GmbHs in der Kri­se. Vie­le Fäl­le sind Grenz­fäl­le, in denen nicht klar ist, wann tat­säch­lich Über­schul­dung bzw. Illi­qui­di­tät – also Grün­de, nach denen Sie Insol­venz­an­trag stel­len müs­sen – für die GmbH gege­ben sind.

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