Als Geschäftsführer haften Sie für alle Zahlungen der GmbH persönlich, die Sie 3 Wochen nach Bestehen der Insolvenzantragspflicht veranlassen. So steht es im Gesetz und so praktizieren es die Insolvenzverwaltungen in unzähligen Verfahren gegen die Geschäftsführer von GmbHs in der Krise. Viele Fälle sind Grenzfälle, in denen nicht klar ist, wann tatsächlich Überschuldung bzw. Illiquidität – also Gründe, nach denen Sie Insolvenzantrag stellen müssen – für die GmbH gegeben sind.
Jüngstes Beispiel: …