Bereits in Ausgabe 28/2017 hatten wir im Zusammenhang mit der D & O Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer auf ein Urteil des OLG Celle hingewiesen (OLG Celle, Urteil v. 1.4.2016, 8 W 20/16). Hintergrund: Danach sind Schäden, die aus einem verspäteten Insolvenzantrag für die Gläubiger der GmbH entstehen, kein Vermögensschaden. Aber nur ein Vermögensschaden der GmbH ist von der D & O in der Regel abgedeckt.
Folge: …