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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer muss sich bei Dumping-Angeboten absichern

Erwar­ten die Gesell­schaf­ter von Ihnen, dass Sie bzw. die GmbH für einen bestimm­ten Auf­trag unbe­dingt den Zuschlag erhält, müs­sen Sie auf­pas­sen. Und zwar dann, wenn Sie die Kal­ku­la­ti­on so zurecht­bie­gen, dass die GmbH zwar den Auf­trag erhält. Aber nur, weil Sie drauf­zah­len. Das kann zwar Sinn machen, z. B. wenn sich dar­aus Fol­ge­auf­trä­ge erge­ben oder wenn Sie den Auf­trag als Refe­renz brau­chen. Pro­ble­me kann es aber geben, wenn einer der Gesell­schaf­ter dem poten­zi­el­len Geschäfts­part­ner einen Gefal­len tun will, ohne dafür die Zustim­mung der übri­gen Gesell­schaf­ter einzuholen.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 21/2015

Volkelt-NLDer Fir­men­wa­gen von mor­gen: Urba­ne Jun­ge kom­men mit dem Bike – so bin­den Sie die Jun­gen + Indus­trie 4.0: Das sind die Erfolgs-Clus­ter von mor­gen + Haf­tungs­fal­le: Geschäfts­füh­rer muss sich bei Dum­ping-Ange­bot absi­chern + Arbeits­recht: Neu­es Urteil zum Min­dest­lohn + Steu­ern: Juni­or ohne Steu­er­fest­set­zung hat Anspruch auf Ver­lust­vor­trag aus Aus­bil­dungs­kos­ten +  BISS