Für alle Geschäftsführer unangenehme Begleiterscheinung der jeweils neuesten BFH-Rechtsprechung ist: Die Finanzbehörden wissen dann ganz genau, wie Sie es anpacken müssen, um Fehler in der Steuererklärung zu finden. So wie jetzt beim Wohnen in der GmbH-Immobilie – ein beliebtes Steuerspar-Modell für Gesellschafter-Geschäftsführer von kleineren GmbHs. Danach gilt: „Der Geschäftsführer (privat) muss mindestens eine Miete zahlen, die die Kosten der GmbH für den Kauf und die Unterhaltung der Immobilie deckt und zusätzlich einen angemessenen Gewinnaufschlag bringt“ (BFH, Urteil vom 27.7.2017, I R 12/15).
Achtung: …