Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat jetzt in Sachen Leiharbeit einen Rückzieher gemacht. Die heftig umstrittene neue Definition für Arbeitnehmer taucht im Gesetz überhaupt nicht mehr auf. Damit müssen Geschäftsführer nicht mehr befürchten, dass sie bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl im Sinne des Betriebsverfassungsgerichts mitgezählt werden (vgl. dazu zuletzt ausführlich in Nr. 3/2016). Weitere Quelle: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung …