Kündigt ein Mitarbeiter, obwohl Sie ihm laut Vertrag ein Duales Studium bei Lohnfortzahlung finanzieren, muss er nicht nur die Ausbildungskosten sondern auch einen Teil des Lohnes zurückzahlen. Voraussetzung: Sie haben das so vertraglich vereinbart. Eine solche Klausel ist wirksam (ArbG Gießen, Urteil vom 3.2.2015, 9 Ca 180/14) …