Ein interessanter Fall zur Geschäftsführer-Haftung wurde jetzt vor dem Amtsgericht Freiburg verhandelt. Ganz offensichtlich konnte der Staatsanwalt dem Geschäftsführer-Kollegen „die Nichtabführung von Sozialbeiträgen” (hier: Schwarzarbeit). Mit der Folge, dass die Sozialabgaben nachgefordert wurden. Und zwar in nicht unbeträchtlicher Höhe (hier: 70.000 EUR). Der Anwalt des Kollegen ließ das aber nicht auf sich beruhen. Er ließ den Betriebsprüfer als Zeugen vorladen. Der musste den Schaden detailliert darlegen.
Ergebnis: …