Nach einem Urteil des KG Berlin ist ein grenzüberschreitender Formwechsel (eine französische Société à responsabilité limitée in eine deutsche GmbH) nach den deutschen Vorschriften für einen Formwechsel vorzunehmen. Damit ist es nicht notwendig, die komplizierten und im Einzelfall wesentlich teureren europäischen Vorgaben anzuwenden (KG Berlin, Urteil vom 21.3.2016, 22 W 64/15). …